Ratenkredit - spitzen Kredite auf Raten

Eine der bekanntesten Kreditarten ist sicherlich der Kredit auf Raten - der sogennante Ratenkredit. Hierbei handelt es sich um eine Kreditform mit einer festen Rueckzahlungsverpflichtung. Bei einem Ratenkredit wird also vereinbart, den geschuldteten Kreditbetrag in vorher bzgl. Ratenhoehe und Ratenanzahl bestimmten Teilzahlungen, an den Kreditgeber zurueck zu zahlen. Oftmals werden Ratenkredite auch als Konsumentenkredit bezeichnet, weil meist ein Konsumgut, wie z.B. ein neuer Fernseher, neues Auto, Urlaubsreisen oder aehnliches der Grund fuer die Aufnahme dieser Kreditart sind. Ratenkredite werden von Banken und anderen Kreditinstituten unter verschiedenen Namen wie z.B. Autokredit oder easy Kredit angeboten und so populaer gemacht.

Gesetzlich sind Ratenkredite in Deutschland in § 488 BGB geregelt. Ratenkredite an Privatpersonen gelten in Deutschland als sogenanntes Verbraucherdarlehen und der Kunde hat hierdurch u.a. ein Widerrufsrecht. Innerhalb von 14 Tagen kann der Kunde den eingegangenen Kreditvertrag widerrufen. Der § 489 des Buergerlichen Gesetzbuches BGB regelt weiterhin die Formvorschriften (Schriftform, Angabe des Effektivzinses, Raten u.a.) eines Ratenkredit aber auch Bereiche wie die Kuendigung eines Ratenkredit etc.

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